Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung
Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ist für die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz aktuell nicht möglich, so dass Sie i.d.R. Selbstzahler sind.
Jedoch kann es sinnvoll sein, dies mit der Krankenkasse vorab nochmals abzuklären, um in Ausnahmefällen einen Antrag auf Kostenübernahme stellen zu können; nämlich dann, wenn Sie nachweisen können, dass Sie keinen Therapieplatz innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und/oder in einer örtlich angemessenen Entfernung bei einem kassenärztlich zugelassenen Therapeuten bekommen (die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, die Versorgung der Versicherten sicherzustellen).
Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung
Private Versicherungsträger oder Zusatzversicherungen erstatten die Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie im Rahmen einer Psychotherapie ganz oder zum Teil. Die Leistungen der zahlreichen Versicherungen sind jedoch sehr unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung oder in Ihrer Versicherungspolice. Voraussetzung für eine etwaige Übernahme der Kosten ist, dass der Patient in seinem Krankenversicherungsvertrag die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie mit versichert hat. Falls ein Patient die Möglichkeit hat, die Therapiekosten bei seiner privaten Krankenkasse einzureichen, werden in der Regel maximal die Beträge erstattet, die in der Gebührenordnung für Heilpraktiker aufgeführt sind. Diese Gebührenordnung für Heilpraktiker, datiert aus dem Jahr 1985, wurde seitdem nicht mehr aktualisiert. Da die Vergütung den wirtschaftlichen Anforderungen der Gegenwart nicht mehr entspricht, sollte im Behandlungsvertrag mit dem Patienten der erhöhte Abrechnungssatz geklärt sein.
An dieser Stelle ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass die Regelung der Kostenübernahme in der Verantwortung des Patienten steht und der Zustimmung durch die private Krankenkasse bedarf. Vor einer Behandlung muss die Kostenübernahme durch die private Krankenkasse ausdrücklich bestätigt werden. Die Rechnung geht grundsätzlich an den Patienten und wird von ihm nach der Behandlung bar vor Ort bezahlt. Der Patient kann nach Möglichkeit die Erstattung im Rahmen seiner Abrechnung mit der privaten Krankenkasse erhalten.
Sonstige Möglichkeiten
Es gibt die Möglichkeit, Honorare an Heilpraktiker für Psychotherapie in der Steuererklärung als „Sonderausgaben“ bzw. „außergewöhnliche Belastungen“ geltend zu machen. Bescheinigungen für das Finanzamt kann der Heilpraktiker für Psychotherapie zum Ende der Behandlung bzw. des Jahres ausstellen.
Vorteile einer privaten Therapie
Selbstzahler
In meiner Praxis sind Sie als Klient Selbstzahler, d.h. eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen erfolgt derzeit noch nicht. Diese Investition, die auf den ersten Blick vielleicht als Nachteil erscheint, lohnt sich für Sie in mehrfacher Hinsicht. Mit Ihrer Entscheidung für eine privat bezahlte Therapie gehen Sie ganz bewusst in die eigene Verantwortung für Ihre Gesundheit und für Ihre persönliche Weiterentwicklung. Im Vergleich zu einer Behandlung bei einem Kassen-Therapeuten entfallen für Sie als Selbstzahler nämlich diverse Einschränkungen, die sich aus der Bezahlung einer Therapie durch die Krankenkassen ergeben.
Als Selbstzahler entscheiden Sie selbst über:
- Die Anzahl und den zeitlichen Abstand der Gesprächstermine
- Thema, Inhalt und Ziel unserer Zusammenarbeit
- Umgang mit Informationen und Daten Ihres Vertrauens
Flexiblere Rahmenbedingungen und Methodenvielfalt
Als Selbstzahler einer Psychotherapie sind Sie nicht an die Vorgaben der Krankenkassen bezüglich der Anzahl, Länge und Frequenz der Therapiestunden gebunden. In Deutschland werden drei psychotherapeutische Verfahren, sogenannte Richtlinienverfahren, von den Krankenkassen anerkannt: Die kognitive Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die analytische Psychotherapie und die systemische Therapie. Andere Therapieverfahren, beispielsweise Hypnosetherapie, die humanistische Therapie oder Paartherapie gelten nicht als Kassenleistung und können über Krankenkassen nicht abgerechnet werden. Im Falle von privat gezahlten Psychotherapien bleibt die methodische Freiheit und mögliche Vielfalt erhalten.
Keine langen Wartezeiten
Der Bedarf an Psychotherapie in Deutschland ist immens groß und steigt weiter an. Die Therapieanfragen übersteigen die Nachfrage an kassenzugelassenen Plätzen. In meiner Praxis bekommen Sie zeitnah einen Termin, in der Regel innerhalb weniger Tage. Antragsstellung und Wartezeiten für die Bewilligung einer Therapie bei einer gesetzlichen Krankenkasse entfallen.
Die Psychotherapie wird nicht aktenkundig
Für viele Berufe im öffentlichen Dienst oder Staatsdienst ist eine Psychotherapie immer noch ein Problem. Eine private Behandlung wahrt den Schutz der Privatsphäre (beispielsweise wenn es um die Verbeamtung bei Lehrern geht). Ihre Diagnose geht somit nicht an die Krankenkasse. Auch für weitere Versicherungen kann das sinnvoll sein, z.B. bei Abschluss von Zusatzversicherungen (Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherung) und der Beantwortung diesbezüglicher Gesundheitsfragen.
Überbrückung bis zu einer kassenfinanzierte Therapie
Oftmals erhalte ich Anfragen, ob sich eine überbrückende Therapie bis zum Beginn einer krankenkassenfinanzierten Psychotherapie lohnt. Natürlich kann bis dahin ein stabilisierendes Angebot weiterhelfen.